Die an der HWS vorgefundenen degenerativen (abnützungsbedingten) Veränderungen seien altersentsprechend und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon vor dem Unfall im 2001 existent gewesen. Die inzwischen postulierte posttraumatische Belastungsstörung sei ebenfalls nicht unfallbedingt, da kein katastrophaler Verkehrsunfall passiert sei. Im Übrigen sei die Versicherte schon während ihrer Ausbildung zur Psychotherapeutin (1997) wegen verschiedener psychosomatischer Beschwerden in Behandlung gestanden.