b) Konkret sind hier folgende Unfall-, Spital- und Facharztberichte (Vertrauensarzt; Gutachter) aktenkundig und für die Entscheidfindung von Belang:  Laut Unfallmeldung vom 19.09.2001 erlitt die Versicherte tags zuvor am 18.09.2001, ca. 12.15, bei der Abzweigung … einen Autounfall (Streifkollision), wobei sie sich am Nacken und der Schulter verletzte.