… im Herbst 2006 sei namentlich das Privatgutachten der UMEG vom Sommer 2006 in allen wesentlichen Punkten entkräftet bzw. widerlegt worden, weshalb die Vorinstanz mangels eines natürlichen wie adäquaten Kausalzusammenhangs ihre Versicherungsleistungen aus UVG ab Mitte März 2002 berechtigterweise eingestellt habe. Zur beantragten Kostenübernahme wurde letztlich noch festgehalten, dass die Einholung eines interdisziplinären Gutachtens vorweg gar nicht nötig gewesen wäre, da der massgebende Sachverhalt auch sonst ausreichend liquid und bekannt gewesen wäre, um ohne weiteres Gutachten (UMEG) darüber entscheiden zu können.