Diesbezüglich sei der Versicherer daher zu Recht von klar unfallfremden anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen sowie konversionsneurotischen Symptomen ausgegangen. Auch das Vorliegen einer milden traumatischen Hirnschädigung sei höchst unwahrscheinlich, da die geschilderten neuropsychologischen Funktionsstörungen allesamt unspezifisch seien und dafür deshalb verschiedenen Ursachen wie z.B. psychosoziale Belastungssituationen (frühere Traumaerlebnisse, Unfalltod Schwester usw.) verantwortlich sein könnten.