Mit modifizierter Beschwerde vom 05.09.2006 beantragte die Einsprecherin – nach Erhalt sowie Studium des interdisziplinären Gutachtens UMEG vom 23.08.2006 [inkl. Rheumatologisches Teilgutachten vom 29.11.2005; Neuropsychologisches Teilgutachten v. 16.12.2005 sowie Psychiatrisches Teilgutachten v. 16.06.2006] sowie der Honorarnote vom 31.08.2006 über gesamthaft Fr. 15'205.00 – neuerdings, der Unfallversicherer (Vorinstanz) sei zu verpflichten, ihr ab 14.03.2002 Taggeldleistungen aus UVG auf der Basis einer Arbeitsunfähigkeit von 35% auszurichten und die Heilbehandlungen