Grad/Dauer der Arbeitsunfähigkeit) erfüllt gewesen. Da sich die Vorinstanz geweigert habe, ein bisher fehlendes interdisziplinäres Gutachten in Auftrag zu geben, habe sie selbst ein Privatgutachten bei der UMEG (Unabhängige medizinische Gutachtenstelle) veranlasst, weshalb das Verfahren während etwa ¾ Jahren (bis zum Vorliegen jenes Gutachtens) zu sistieren sei. b) Mit modifizierter Beschwerde vom 05.09.2006 beantragte die Einsprecherin – nach Erhalt sowie Studium des interdisziplinären Gutachtens UMEG vom 23.08.2006 [inkl. Rheumatologisches Teilgutachten vom 29.11.2005;