2002 weiterhin geklagten Gesundheitsleiden mehr bestünde bzw. im Einzelfall nach sechs Monaten der frühere Gesundheitszustand ohne Unfallereignis (status quo sine/ante) wieder erreicht worden sei. Eine dagegen erhobene Einsprache der Versicherten wies der Unfallversicherer (Vorinstanz) mit Entscheid vom 07.06.2005 vollständig ab.