1. a) Die heute 53-jährige … (geb. …) ist gelernte Psychotherapeutin und war als solche bei einer …klinik in … angestellt. Durch ihre Arbeitgeberin war sie obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle bei den …- Versicherungen versichert. Am 18.09.2001 erlitt die Versicherte einen Autounfall, als sie beim Linksabbiegen in eine Zufahrtsstrasse mit ca. 30 km/h von einer überholenden Autolenkerin (mit ca. 50 km/h) seitlich vorne angefahren wurde.