Tag zugemutet wird. Im konkreten Fall ist der Ehemann jedoch Schichtarbeiter und der 13-jährige Sohn noch in Ausbildung, womit ihnen beiden höchstens je eine Stunde pro Tag für die nötige Pflege und Unterstützung der kranken Gattin bzw. Mutter zugemutet werden kann. Ausgehend von einem 8-Stundenarbeitstag in der Haushaltstätigkeit und einer 50%-igen Einschränkung im Haushalt würde sich so aber der effektive Einschränkungsgrad noch um ca. die Hälfte reduzieren, was im Resultat der im IV-Abklärungsbericht festgestellten Einschränkung von 26,75% sehr nahe kommt.