Selbst wenn aber auf das Gutachten des ABI und die früheren Berichte des Lungenspezialisten Dr. … vom 17.11.2003 (Attest: Bronchialkollaps infolge Nikotinabusus) bzw. des langjährigen Hausarztes Dr. … vom 19.11.2003 abgestellt und danach ein Einschränkungsgrad von 50% im Haushalt befürwortet wird, darf nicht übersehen sehen werden, dass sich die Versicherte wegen der allgemeinen Schadensminderungspflicht dann aber immer noch eine angemessene Unterstützungshilfe ihrer nächsten Angehörigen anrechnen lassen müsste. Grundsätzlich ist dabei davon auszugehen, dass den Familienmitgliedern eine Mithilfe von zwei Stunden pro