b) Selbst wenn aber auf das Gutachten des ABI und die früheren Berichte des Lungenspezialisten Dr. … vom 17.11.2003 (Attest: Bronchialkollaps infolge Nikotinabusus) bzw. des langjährigen Hausarztes Dr. … vom 19.11.2003 abgestellt und danach ein Einschränkungsgrad von 50% im Haushalt befürwortet wird, darf nicht übersehen sehen werden, dass sich die Versicherte wegen der allgemeinen Schadensminderungspflicht dann aber immer noch eine angemessene Unterstützungshilfe ihrer nächsten Angehörigen anrechnen lassen müsste.