Der angeführte „Additiveffekt“ kann daher zum vornherein keine Rolle spielen. Zum Zweiten geht aus dem schon erwähnten IV- Abklärungsbericht vom Dez. 2003 hervor, dass der Haushaltsexpertin die Atem- und Sauerstoffprobleme der Versicherten bekannt waren (IV-Bericht S. 1: 3 x pro Tag medikamentöse Inhalationen) und jenes Leiden damit bei der Gesamtbeurteilung ebenfalls bereits berücksichtigt wurde (IV-Bericht S. 8).