3. a) An diesem Ergebnis ändert das Gutachten des ärztlichen Begutachtungsinstituts (ABI) Basel vom 15.07.2004 mit einer geschätzten Restarbeitsfähigkeit von 40% nichts, da sich jene Angaben – wie im Ergänzungsbericht vom 30.09.2005 indirekt bestätigt wurde – zur Hauptsache auf die Hauspflegertätigkeit als Berufsfrau und nicht auf die Betätigungen und den Arbeitsrhythmus im Haushalt bezogen.