Die im Beiblatt (S. 8) des IV-Abklärungsberichts enthaltenen Erläuterungen und Hintergrundinformationen sind überzeugend und komplettieren den Gesamteindruck, wonach die Vorinstanz bei der Bewertung fair und objektiv war. Im Besonderen wurde dort auch dargetan, weshalb die früheren Hausabklärungen (1998; März 2002) nicht mehr übernommen werden konnten. Hinzu kommt, dass die Versicherte damals unwiderlegt einräumte, dass sie über 50% der anfallenden Haushaltsarbeiten noch selbst und damit eigenständig erledige (vgl. IV-Abklärungsbericht vom 27.03.2002, S. 8).