d) Soweit die Beschwerdeführerin die Bewertung der prozentual ermittelten Einschränkungen auf den einzelnen Tätigkeitsgebieten im Haushalt anzweifelte, kann ihr ebenfalls nicht gefolgt werden. Die im Detail kommentierten Positionen und Feststellungen im IV-Abklärungsbericht vom Dez. 2003 im Haushalt vor Ort sind aussagekräftig und glaubhaft.