Verhältniszahlen ist umgekehrt aber auch schon bewiesen, dass die gewählte Mischmethode die einzig Richtige war, um sowohl auf dem Gebiet der Erwerbstätigkeit über den Behinderungsgrad (65,56%) sowie den Teilinvaliditätsgrad (49,20%) als auch dem privaten Haushaltssektor über den Einschränkungsgrad (umstritten 26,75%) und den Teilinvaliditätsgrad (strittig 6,70%) zuverlässig und vollständig Auskunft zu erhalten. Zu klären bleiben damit nur noch die Beeinträchtigungen im Haushalt, welche dann entsprechend innerhalb der gemischten Methode zu würdigen sind.