Im IV-Abklärungsbericht vom Okt. 03 sei demzufolge nur die längst fällige Korrektur im Haushaltsbereich erfolgt. Ferner treffe es nicht zu, dass nicht alle bekannten Körperleiden (inkl. akutem Atemproblem) mit berücksichtigt worden seien, was aus dem letzten IV- Bericht vom Okt. 03 klar hervorgehe. Im Übrigen sei die Versicherte im Haushalt auch zur Schadensminderung verpflichtet, zumal es ihrem Ehemann und ihrem Sohn zumutbar wäre, ihr bei körperlich schweren und anstrengenden Haushaltsverrichtungen mindestens zwei Stunden pro Tag zu helfen.