Der Abklärungsbericht der IV-Haushaltsexpertin vom 05.12.2003 gehe jedoch von ganz anderen Feststellungen aus, weshalb die dort gemachte Bewertung der im Haushalt zumutbaren Verrichtungen zu optimistisch bzw. der geschätzte Einschränkungsgrad in den einzelnen Tätigkeiten als Hausfrau unrealistisch tief ausgefallen sei. Dies könne mit den früher vorgenommenen Haushaltsabklärungen (1998; 2002) belegt werden, da dort letztmals ein Einschränkungsgrad im Haushalt von 46,85% eruiert worden sei, während neu (2003) – trotz schlechteren Gesundheitszustands – bloss noch von 26,75% die Rede sei.