Mit Verfügung vom 04.02.1999 wurde ihr eine halbe IV-Rente, rückwirkend ab 01.08.1997, auf der Basis eines Invaliditätsgrads von 51% zugesprochen. Im Dezember 2001 leitete die IV- Stelle von Amtes wegen eine Rentenrevision ein und im April 2002 teilte sie der Versicherten mit, dass sie weiterhin Anspruch auf eine halbe IV-Rente habe. b) Am 25.03.2003 stellte die Versicherte ihrerseits Antrag auf Rentenrevision mit dem Ziel, eine höhere IV-Rente zu erhalten, da sich ihr Gesundheitszustand in der Zwischenzeit deutlich verschlechtert habe.