1. Rekursthema bildet die Frage, ob die Kasse auf das Gesuch der Rekurrenten vom 1. bzw. 11. November 2004 um Neuberechnung der IPV für das Jahr 2003 zu Recht nicht eingetreten ist. 2. Vorweg ist zu bemerken, dass die Kasse das Gesuch der Rekurrenten vom 1. bzw. 11. November 2004 um Neuberechnung der IPV für das Jahr 2003 nicht als Einsprache gegen die Verfügung vom 26. Februar 2003, sondern als Gesuch gemäss Art. 8c KPVG hätte behandeln und darüber mit Verfügung entscheiden müssen. Indessen hat sie den Einspracheentscheid vom 10. Juni 2005 mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung erlassen.