b) Mit Schreiben vom 1. und 11. November 2004 baten die Eheleute die Kasse unter anderem darum, die Höhe der IPV für das Jahr 2003 neu zu ermitteln, da sie in der Zwischenzeit den Einspracheentscheid der Steuerverwaltung betreffend Steuern für das Jahr 2003 erhalten hätten. Demnach wären nur ein steuerbares Einkommen von Fr. 17'900.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 128'800.-- bei der Ermittlung der IPV für das Jahr 2003 anrechenbar gewesen. Sie hätten nicht früher ein Gesuch gestellt, weil es absurd gewesen wäre, ohne aktualisiertes Zahlenmaterial und Belege prophylaktisch Einspruch zu erheben.