Weitere Angaben macht sie jedoch nicht. Im nachfolgenden Bericht vom 1. März 2005 diagnostiziert sie - wie bereits das ABI-Gutachten - ein chronifiziertes lumbovertebrales Syndrom beidseits mit Generalisierungstendenz bei Schmerzfehlverarbeitung und psychosozialer Problemkonstellation. Sie kommt zum Schluss, dass völlige Beschwerdefreiheit nie ganz erreicht werden könne. Wichtig sei, den Umgang mit den Restbeschwerden im Alltag zu erlernen, wodurch Arbeitsfähigkeit und soziale Zufriedenheit am besten erhalten blieben. Zum jetzigen Zeitpunkt seien mit der Arbeitsfähigkeit von 30% die Möglichkeiten des Beschwerdeführers voll ausgeschöpft.