Beim ABI-Gutachten handelt es sich um ein ausführliches medizinisches Gutachten, welches in Kenntnis der medizinischen Vorakten erstellt wurde und das die geklagten Beschwerden berücksichtigte. Die Gesamtbeurteilung, welche auch Aussagen zur Arbeitsfähigkeit enthält, erfolgte aufgrund einer umfassenden persönlichen Untersuchung des Beschwerdeführers. Die Stellungnahme zur medizinischen Situation ist einleuchtend, widerspruchsfrei und eingehend begründet. Dem Bericht kann folglich volle Beweiskraft zuerkannt werden.