b) Um das strittige Invalideneinkommen ermitteln zu können, sind die Verwaltung und das Gericht zunächst auf die Unterlagen angewiesen, welche die Ärzte oder allenfalls auch andere Fachleute zur Verfügung stellen. Deren Aufgabe ist es, den Gesundheitszustand zu beurteilen und dazu Stellung zu nehmen, in welchem Umfang und bezüglich welcher Tätigkeiten die versicherte Person arbeitsfähig ist. Im Weiteren sind die ärztlichen Auskünfte und Befunde eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Frage, welche Arbeitsleistungen der Person noch zugemutet werden können (BGE 125 V 261; 115 V 134).