Er gab an, sich als internationaler Mensch zu fühlen. Deshalb sei er im nationalen Denken (worin seines Erachtens die Hochschule stecke) nicht mehr beheimatet. Wenn sich nun die IV-Stelle auf den Standpunkt stellt, es unklar sei, wie sich der Versicherte beruflich weiter entwickelt hätte, so ist ihr darin beizupflichten. Sie durfte deshalb - ohne dabei in Willkür zu verfallen - für die Berechnung des Valideneinkommens auf die LSE 2002, TA 1, privater Sektor, Anforderungsniveau 4, abstellen. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, der Validenlohn müsse der Teuerung angepasst werden.