Diese Annahme wird untermauert durch die Tatsache, dass der Beschwerdeführer, obwohl ihm seitens der Schulleitung eine Wiederholung des Grundstudiums angeboten wurde, kein entsprechendes Gesuch gestellt hat. In Anbetracht seiner Leistungen, die er an der Hochschule erbrachte, kann ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass er sein Studium erfolgreich absolviert hätte. Hinzu kommt, dass der Versicherte - wie er dem IV-Berufsberater mitteilte - Probleme mit der gesamten Schulungskonzeption hatte. Er gab an, sich als internationaler Mensch zu fühlen.