Bezüglich der Ermittlung des Invalideneinkommens sei auf das tatsächliche Invalideneinkommen von Fr. 10'080.-- abzustellen. Falls das Gericht jedoch von einem hypothetischen Invalideneinkommen ausgehe, so sei auf den Zentralwert der TA 1 für alle Branchen in der LSE abzustellen, welcher für Männer, Anforderungsniveau 4, jährlich Fr. 54'684.-- betrage. Zu berücksichtigen sei sein Teilpensum von 30%. Ferner rechtfertige sich ein Leidensabzug von 25%, womit ein hypothetisches Invalideneinkommen von Fr. 41'013.-- resultieren würde.