3. Daraufhin erhob der Versicherte am 29. April 2005 fristgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht von Luzern, welches darauf nicht eintrat und diese zuständigkeitshalber dem Verwaltungsgericht Graubünden überwies. Der Beschwerdeführer beantragte, den angefochtenen Einspracheentscheid aufzuheben und ihm rückwirkend ab dem 1. Oktober 2004 eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. Zur Begründung brachte er vor, dass sich sein Gesundheitszustand seit der Erstellung des ABI-Gutachtens verschlechtert habe. Seit November 2004 arbeite er in der Stadtbibliothek Luzern.