Unbestritten seien die Leiden des Versicherten und die Tatsache, dass er den erlernten Beruf als Metallbauschlosser seit dem 1. Oktober 1996 nicht mehr ausüben könne. Für die Berechnung des Valideneinkommens könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Versicherte heute als Metallbauschlosser tätig wäre, weshalb auf Erfahrungs- und Durchschnittswerte zurückzugreifen sei. Es könne auf die Lohnstrukturerhebung 2002 (nachfolgend: LSE 2002), TA1, privater Sektor, Anforderungsniveau 4, abgestellt werden, was ein Valideneinkommen von Fr. 57'008.07 für das Jahr 2002 ergebe.