Am 15. März 2004 stellte die IV-Stelle dem ABI die früher irrtümlich nicht zugesandten Protokolle der Berufsberatung der IV-Stelle Luzern zu. Gestützt auf diese Protokolle hielt das ABI fest, dass es aufgrund der Umstände des letzten Abbruchs in der Schule für Sozialarbeit tatsächlich keinen Sinn mehr mache, einen letzten Versuch zu gewähren. Wie erwähnt, könne der Versicherte für körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeit ohne weiteres zu 100% eingesetzt werden.