Aus psychiatrischer Sicht sei er für eine seinen körperlichen Beschwerden angepasste Tätigkeit zu 100% arbeitsfähig. Weiter hielt das ABI fest, dass das vom Versicherten angegebene Ziel, an der Schule für soziale Arbeit eine vierjährige berufsbegleitende Ausbildung durchzuführen, unterstützt werden könne. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sei eine Prognose fraglich, trotzdem empfahl das ABI, einen weiteren Versuch durchzuführen. Am 15. März 2004 stellte die IV-Stelle dem ABI die früher irrtümlich nicht zugesandten Protokolle der Berufsberatung der IV-Stelle Luzern zu.