Nach Untersuchung und Begutachtung des Versicherten und gestützt auf die vorgelegten Akten hielt das ABI in seinem Bericht vom 30. Oktober 2003 fest, der Versicherte leide an einem chronischen Lumbovertebralsyndrom ohne radikuläre Beteiligung, an progredientem Übergewicht, an fortgesetztem Nikotinkonsum und gelegentlichem Cannabiskonsum. Aus psychiatrischer Sicht sei ein Verdacht auf eine beginnende anhaltende somatoforme Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren zu diagnostizieren. Dem Versicherten sei die angestammte Tätigkeit als Metallbauschlosser seit dem 1. Oktober 1996 nicht mehr zumutbar.