d) Daraufhin gab die IV-Stelle am 15. Januar 2003 eine medizinische Abklärung beim ABI (Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel) in Auftrag. Nach Untersuchung und Begutachtung des Versicherten und gestützt auf die vorgelegten Akten hielt das ABI in seinem Bericht vom 30. Oktober 2003 fest, der Versicherte leide an einem chronischen Lumbovertebralsyndrom ohne radikuläre Beteiligung, an progredientem Übergewicht, an fortgesetztem Nikotinkonsum und gelegentlichem Cannabiskonsum.