Obwohl die Schule ihm angeboten habe, sein Grundstudium noch einmal neu zu beginnen, habe er dafür keinen schriftlichen Antrag gestellt. Unter diesen Umständen sei man gezwungen gewesen, den Ausbildungsvertrag mit dem Versicherten zu künden. c) Am 16. Oktober 2002 hielt die IV-Berufsberatung im Verlaufsprotokoll fest, dass die beruflichen Massnahmen nicht erfolgreich verliefen. Die Rückenprobleme würden anscheinend durch eine psychische Problematik überlagert. Die Massnahmen könnten nicht weitergeführt werden. Zudem entziehe sich der Versicherte jeglicher Zusammenarbeit.