In Anbetracht der anhaltenden Harninkontienz ist zudem von Geruchsirritationen und sozialer Ausgrenzung des 13-jährigen Knaben als direkte Auswirkung bei einem normalen Volkschulbesuch die Rede. Im letzten KJPD-Bericht vom Oktober 04 wird sogar noch bekräftigt, dass beim Versicherten eine schnelle Ablenkbarkeit im grossen Klassenverband und damit eine instabile Informationsaufnahme, gepaart mit einem teilweise clownhaften Verhalten vor den Mitschülern, signifikant sei. Bei solchem Verhalten sei ein Unterricht in einer normalen Regelklasse praktisch ausgeschlossen.