3. In ihrer Vernehmlassung beantragte die Vorinstanz Abweisung der Beschwerde. Beim Beschwerdeführer handle es sich um einen durchschnittlich intelligenten und normal begabten Knaben, der nur gewisse Entwicklungsdefizite aufweise, die mit der Erziehung der damit überforderten Mutter und den fehlenden geordneten häuslichen Verhältnissen zu tun hätten. Derselben Meinung seien auch die Fachärzte in den KJPD-Berichten vom 19.07. und 26.10.04 gewesen, worin klar festgehalten sei, dass die Mutter ihrem Sohn niemals habe klare Grenzen setzen können. Nichts Gegenteiliges sei im nachgereichten Heimbericht vom 17.05.2005 enthalten.