Kurze Zeit später reichte der Beschwerdeführer noch einen Bericht des Schulheims vom 17.05.2005 nach, worin ebenfalls bestätigt werde, dass er bis auf weiteres auf eine eng geführte fachliche Begleitung sowohl im Heim als auch in der Schule angewiesen sei. Trotz Heimplatzierung sei folglich an einen Besuch der gewöhnlichen Volksschule im Moment nicht zu denken und damit die beantragten Sonderschulbeiträge für eine intensivere und umfassendere Betreuung im Heim gerechtfertigt.