… beantragt. Zur Begründung brachte er im Wesentlichen vor, dass die vorhandenen Abklärungsberichte (namentlich die Berichte des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes [KJPD] vom 19.07., 7.09. und 26.10.2004 sowie die Verfügung des kantonalen Amts für Volksschule und Sport vom 13.09.2004) einseitig und im Ergebnis falsch gewürdigt worden seien. Aus diesen Unterlagen gehe vielmehr klar hervor, dass seine Leiden ursächlich krankheitsbedingt und nicht sozialer (familiärer) und/oder soziokultureller Natur seien, womit die Leistungsvoraussetzungen für die Entrichtung von Sonderschulbeiträgen erfüllt seien.