Im August 04 erfolgte die Fremdplatzierung ins Schulheim … in …, wobei der amtlich bestellte Erziehungsbeistand die IV-Stelle Graubünden bereits im Mai 04 um die Kostenübernahme der dafür benötigten Sonderschulbeiträge ersucht hatte. Im Oktober 04 lehnte die IV-Stelle das Gesuch für Sonderschulbeiträge – in Kenntnis und unter Berücksichtigung der seither erstellten Abklärungsberichte und Beurteilungen über den körperlichen und geistigen Gesundheitszustand des versicherten Knaben – im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die festgestellten Verhaltensstörungen