1. Der 13-jährige … (geb. …) ist das älteste Kind einer seit 1993 in der Schweiz wohnhaften, von ihrem ausländischen Ehemann heute geschiedenen, … Staatsangehörigen. Ab 1999 besuchte der Knabe am Wohnort der Mutter, …, jeweils in Kleinklassen während vier Jahren die Primarschule. Im Verlaufe der Zeit wurde er als lern- und verhaltensauffällig eingestuft. Im Mai 04 wurde er aus erzieherischen Gründen durch die Kreisvormundschaft … verbeiständet.