c) Aufgrund der vorstehenden Erwägungen zeigt sich, dass die … die Übernahme der Kosten zu Unrecht verweigert hat. Die Vertrauensarztberichte sind äusserst rudimentär, ihre Begründungen nicht nachvollziehbar und teilweise sogar widersprüchlich. Demgegenüber sind die Arztberichte von Dr. … und der Klinik … fundiert, nachvollziehbar, in sich widerspruchsfrei und es besteht kein Grund an ihrer Zuverlässigkeit zu zweifeln. Für die Beurteilung der Kostenübernahme ist deshalb auf sie abzustellen.