Weshalb der Vertrauensarzt zum Schluss kam, dass kein Rehabilitationspotenzial mehr vorhanden sei, ist unerklärlich. Der Umstand, dass jemand völlig von Dritten abhängig ist, muss nicht logischerweise zur Schlussfolgerung führen, dass keine Verbesserung oder wenigstens Erhaltung des verbleibenden Funktionsvermögens mehr möglich ist. Eigenen Angaben zufolge stützte sich der Vertrauensarzt für seine Beurteilung einzig auf das Kostengutsprachegesuch von Dr. … vom 31. Dezember 2002.