Wie Dr. … in seinem Kostengutsprachegesuch vom 31. Dezember 2002 ausführte, konnte der Verstorbene nach seinem ersten Aufenthalt zu Hause wieder einigermassen funktionieren. Im Herbst 2002 traten beim Patienten aber wieder eine verstärkte Gangunsicherheit und eine Verschlechterung der neuropsychologischen Funktionen auf, die gemäss Dr. … eine erneute stationäre Rehabilitationsbehandlung dringend notwendig machten. Weshalb der Vertrauensarzt zum Schluss kam, dass kein Rehabilitationspotenzial mehr vorhanden sei, ist unerklärlich.