Die medizinische Rehabilitation bezweckt die durch die Krankheit oder die Behandlung selbst bewirkte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit mit Hilfe medizinischer Massnahmen ganz oder teilweise zu beheben. Bei Chronischkranken dient sie der Erhaltung und allenfalls Verbesserung des verbleibenden Funktionsvermögens (BGE 126 V 323, E. 2c S. 327). Dem Austrittsbericht der Klinik … vom 15. Mai 2002 kann entnommen werden, dass während des ersten Aufenthalts eine zunehmende Besserung der Gehfunktionen, der Selbständigkeit und der kognitiven Funktionen erreicht werden konnte.