3. a) Betreffend den ersten Aufenthalt ist umstritten, ob das Wohnen im Klinikstudio ab dem 20. April 2002 noch unter die stationäre Rehabilitation fällt. Gemäss den Kostengutsprachegesuchen der Klinik … vom 22. April 2002 und vom 8. Mai 2002 konnten beim Patienten unter der am 2. April 2002 begonnenen stationären Rehabilitationsbehandlung zunehmend Fortschritte festgestellt werden. Allerdings war er in den Alltagsaktivitäten noch nicht soweit, dass eine Entlassung und ambulante Therapien möglich gewesen wären. Das Wohnen im Klinikstudio habe zum Ziel gehabt, eine vollständige Selbständigkeit im Alltagsbereich zu erreichen.