Unterschiedlich beurteilt wird allerdings, ob das Wohnen im Studio während des ersten Aufenthalts als Rehabilitationsmassnahme zu werten ist und ob während des zweiten Aufenthalts überhaupt Rehabilitationspotenzial beim Verstorbenen vorgelegen hatte. Im gesamten Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Versicherungsträger und Sozialversicherungsrichter haben deshalb die Beweise frei, d.h. ohne Bindung an förmliche Beweisregeln, sowie umfassend und pflichtgemäss zu würdigen.