Im vorliegenden Fall sind Arztberichte von Dr. …, leitender Arzt Neurologie der Klinik …, von der Klinik … selbst sowie von den Vertrauensärzten der … und der … vorhanden. Diese ärztlichen Berichte widersprechen sich bezüglich der Diagnose nicht. Unterschiedlich beurteilt wird allerdings, ob das Wohnen im Studio während des ersten Aufenthalts als Rehabilitationsmassnahme zu werten ist und ob während des zweiten Aufenthalts überhaupt Rehabilitationspotenzial beim Verstorbenen vorgelegen hatte.