Die diesbezüglichen Kosten seien im Rahmen einer Badekur übernommen und bereits bezahlt worden. Was den zweiten Aufenthalt anbelange, so habe kein Rehabilitationspotenzial bestanden. Es würden einzig 21 Tage à Fr. 70.-- (Pflegeheimtarif) sowie die ambulanten Therapien gemäss KVG entschädigt.