b) Vom 2. April 2002 bis zum 9. Mai 2002 (nachfolgend: erster Aufenthalt) weilte … für einen stationären Rehabilitationsaufenthalt in der Klinik ... Vom 20. April 2002 an konnte er in einem klinikeigenen Studio wohnen und die Therapien von dort aus besuchen. Gemäss den Kostengutsprachegesuchen der Klinik … war das Ziel dieser Massnahme die Förderung der Selbständigkeit des Patienten. Dem Austrittsbericht des ersten Aufenthalts kann entnommen werden, dass bei … eine Besserung der Gehfunktionen, der Selbständigkeit und der kognitiven Funktionen erreicht werden konnte.