S 05 56 2. Kammer als Versicherungsgericht URTEIL vom 6. Juli 2005 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Versicherungsleistungen nach KVG 1. a) Der inzwischen verstorbene …, Jahrgang 1938, war bei der Krankenkasse … mit Sitz in … obligatorisch grundversichert und bei der … mit der Spitalversicherung „…“ freiwillig zusatzversichert. Im Jahr 1998 wurde bei ihm ein Hirntumor diagnostiziert. Daraufhin wurde er in den Jahren 1998 und 2001 operiert.